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Dienstag, 6. Januar 2009

Bildungsscheck MV

Für Beschäftigte in Unternehmen in MV können bis zu 75% bzw. bis zu 500,-€ der Weiterbildungskosten durch das Land MV/EU übernommen werden

Ein Unternehmen, welches seine Beschäftigten weiterbilden möchten, kann einen Antrag auf Förderung der Weiterbildung bei der „Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung“ (GSA) in Schwerin stellen.

Die GSA prüft den Antrag und leitet ihn an das Landesförderinstitut (LFI) weiter. Das LFI stellt bei vorliegenden Voraussetzungen den Bildungsscheck auf den Namen des Mitarbeiters mit der bewilligten Förderhöhe aus und sendet es dem Unternehmen zu. Der Bildungsscheck kann dann bei uns eingelöst werden und verringert die Eigenleistung um den Betrag der auf dem Bildungsgutschein bewilligt ist.

Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie auch auf der Homepage der GSA

Gerne beraten wir Sie zu Ihren Fragen der Weiterbildung und der Finanzierung.“