Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Ausbildungskosten möglich
Staatliche Förderung der Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
Förderperiode 2010
Nach Ablauf der Antragsfrist zur Förderperiode 2009 sind nun mit Datum vom 01.11.2009 die Richtlinien der Förderperiode 2010 in Kraft getreten. Diese beinhalten einige wesentliche Änderungen gegenüber den vorherigen Richtlinien. Die Antragsfrist endet nach der Weiterbildungsrichtlinie am 15.02.2010.
Anträge für 2010 können bereits seit dem 01.11.2009 gestellt werden. Der Bewilligungszeitraum beginnt jedoch frühestens am 01.01.2010 und nur dann, sofern der Antrag bei der Bewilligungsbehörde vollständig vorliegt.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung fördert mit staatlichen Zuschüssen Vorhaben in Unternehmen des Güterkraftverkehrs in den Bereichen Beschäftigung, Qualifizierung, Umwelt und Sicherheit. Bewilligungsbehörde hierfür ist das Bundesamt für Güterverkehr.
Bilden Transportunternehmen Berufskraftfahrer aus, sind im Rahmen Förderprogramms Aus- und Weiterbildung Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Ausbildungskosten möglich. Entsprechendes gilt für die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten in Form von Lehrgängen, Seminaren oder Schulungen.
Ansprechpartner und Bewilligungsbehörde ist in beiden Fällen das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Fördermittel gibt es für alle Unternehmen die mautpflichtige LKW ab 12 t Gesamtgewicht einsetzen.
Förderfähig sind nur Vorhaben, mit denen vor Antragstellung noch nicht begonnen worden ist.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen sowie die jeweiligen Antragsformulare erhalten Sie in Kürze ( Mitte Februar)auf der Internetseite der BAG.
www.bag.bund.de
Telefonisch erreichen Sie die Hotline der BAG, montags bis freitags, jeweils von 09:30 Uhr bis 14:30 Uhr unter der Servicenummer 0221/5776-2699









